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PATENT FAQ AUF DEUTSCH

Von:
John Moetteli, M.A., J.D., Amerikanischer Ingenieur/Techniker/Rechtsanwalt und Internationaler Patentanwalt in Europa

Telefonnummer: +4171-230-1000 (Arbon)
E-mail-addresse: moetteli@davincipartners.com

Bemerkung: Schweizer und Deutsche Kunden können Ihre Patentanmeldungen zuerst in beliebiger Sprache in den USA einreichen. Dies bietet einen wichtigen Vorteil: Patent-Schutz zu reduzierten Kosten. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte den Artikel "US Advantage" (leider ist diese Option für Kunden in Frankreich nicht verfügbar).


I. HINWEISE UND WARNUNGEN

Sie sollten Erfindungen nicht offenlegen, es sei denn Sie haben schon eine Patentanmeldung eingereicht oder, falls Sie nur z. B. in den USA oder Kanada Schutz suchen, planen eine solche innerhalb des angemessenen Zeitrahmens (innerhalb eines Jahres) einzureichen. Die Offenlegung von neuen Geschäftsideen ist zu vermeiden, da für diese kein Patentschutz möglich ist (ausgenommen Methoden, die nicht mit der Informatik verbunden sind).

Dieser Rat gilt hauptsächlich für amerikanisches Patentrecht. Wenn Sie ein Patent in Europa (einschließlich deutscher, schweizerischer oder österreichischer Patente) anmelden wollen, sollten Sie eine örtliche Patentkanzlei hinzuziehen.

Deutsch ist leider nicht meine Muttersprache. Ich möchte mich bei Daniel Nathrath, einem deutschen Juristen, für die Überprufung meiner Übersetzung bedanken. Sollten Sie in diesem U.S. Patent FAQ trotzdem Fehler finden, bin ich für jede Korrektur via E-mail dankbar.

Ich beantworte Ihre E-Mails gerne auf Deutsch oder Englisch.

Vielen Dank!

John Mötteli, Jur. Dr.
Patentanwalt (Schweiz)
Patentanwalt und Rechtsanwalt (USA)

II. DIE ERSTEN SCHRITTE, UM IHRE ERFINDUNG ZU SCHÜTZEN

Falls Sie eine Erfindung haben, empfehle ich Ihnen dringend sobald als möglich einen Patentanwalt hinzuzuziehen. US-Patentrechte können sehr fragil sein: Falls Sie das Gesetz nicht kennen, können Sie Ihre Rechte verlieren! Warum bezeichnen wir diese Rechte nun als fragil? Das U.S. Patentrecht enthält Bestimmungen, die erfordern, daß Sie eine Patentanmeldung innerhalb eines angemessenen Zeitraums beantragen müssen. Deshalb können Sie es sich nicht leisten, Zeit zu verschwenden!

III. WAS IST EIN U.S. PATENT?

Ein U.S. Patent ist im wesentlichen ein Recht, das die Vereinigten Staaten dem Erfinder erteilen und das ihm gestattet, jeden Dritten von der Herstellung, Benutzung oder dem Verkauf der Erfindung innerhalb der U.S.A. bzw. der Territorien und Besitze der U.S.A. auszuschließen. Sie können ein Patent für jedes "neue und nützliche Verfahren, Maschinen, Erzeugnisse, Stoff (Verbindung von Materie), oder irgendeine neue und nutzbare Verbesserung derselben" bekommen. Jedoch erteilt ein U.S. Patent entgegen einem häufig vorkommenden Mißverständnis dem Erfinder kein Recht, die Erfindung selbst zu machen oder zu benutzen. Er darf dies nur dann tun, wenn er dadurch nicht ein nicht das abgelaufene Patent eines anderen verletzt.

Die Vereinigten Staaten erteilen Patente für eine Frist von 20 Jahren vom Einreichungstag an (14 Jahre vom Ausgabetag an für Geschmacksmuster). Die U.S. Bundesversammlung darf die Frist nur unter speziellen Umständen verlängern. Nach dem Ende der Frist verlieren Sie Ihre Alleinberechtigung bezüglich der Erfindung. Jeder ist jetzt frei, das Produkt zu benutzen, das Sie in dem Patent offenlegten. Außerdem kann ein vorzeitiger Verfall des Patentrechts eintreten, wenn Sie es versäumen, die Gebühren zu bezahlen.

IV. WAS IST EINE PATENTIERBARE ERFINDUNG?

Um patentierbar zu sein, muß eine Erfindung "neu" und "nutzbar" sein. 35 U.S.C. § 101.

"Neu", oder der "Neuheitsbegriff", bedeutet, daß Dritte die Erfindung nicht gekannt haben dürfen oder die Erfindung nicht im öffentlichen Gebrauch in den Vereinigten Staaten gewesen sein darf, bevor Sie Ihre Patentanmeldung eingereicht haben, und daß kein Dritter die Erfindung in einer Druckveröffentlichung irgendwo in der Welt vor der Einreichung der Patentanmeldung schon patentiert oder beschrieben haben darf.

Auch darf die Erfindung nicht "offensichtlich" sein. Dieser Ausdruck bedeutet, daß keine Veränderungen, die Sie gegenüber irgendwelchen vorherigen Produkten oder veröffentlichten Entwürfen einarbeiten, für eine Person offensichtlich gewesen sein dürfen, welche gewöhnliche Fähigkeiten in der Industrie oder Handel zur Zeit Ihres Anmeldedatums hat.

"Nützlich" bedeutet, dass die Erfindung einen nützlichen Zweck hat, tatsächlich funktioniert und nicht unseriös oder unmoralisch ist.

V. IST EIN U.S. PATENT NOTWENDIG?

Im Hinblick auf internationale Konkurenz ist es ratsam, Patentschutz in den Vereinigten Staaten zu suchen. Vergleicht man die Größe der Märkte, kostet es ein Zehntel soviel, ein Patent in den U.S.A. zu bekommen, wie in Europa.

Falls Sie die Frage, "Werde ich in den U.S.A. einen Markt finden?", mit "JA" beantworten können, müssen Sie sich zusätzlich überlegen was Ihr Endziel ist. Ihre Antwort könnte einer oder mehreren der folgenden aufgeführten entsprechen:

  • Um Dritte daran zu hindern, Ihre Erfindung zu patentieren oder benutzen.
  • Um durch Lizensierung der Technologie zu profitieren.
  • Um Ihre Patentrechte zu erhalten, während Sie die Erfindung für finanziellen Profit ausbauen.
  • Um ein sichtbares Beispiel Ihrer Beiträge zum technischen Fachwissen der Gesellschaft zu schaffen..
  • Um die äußere dekorative Erscheinung Ihres industriellen Kunstwerks zu schützen.
  • Um die Erfindung öffentlich verfügbar zu machen, so daß Dritte von Ihrer Erfindung kostenlos profitieren können.
  • Um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu erhalten.
  • Um zu profitieren, und nichts weiteres.

Identifizierung Ihrer Ziele ist unverzichtbar, um die angemessenen Schritte zu ermitteln, die Sie vornehmen sollten, um Ihre Erfindung zu schützen. Ihre Ziele beeinflussen Ihre ganze Strategie, sowie die Kosten. Wenn Ihr primäres Ziel nicht der Gewinn ist, sondern die öffentliche Präsentation Ihrer Erfindung mit der Absicht, daß Dritte von Ihren Bemühungen profitieren können, besteht die eine Beschreibung Ihrer Erfindung zu veröffentlichen.

Verständlicherweise jedoch liegt das Interesse der meisten von uns nicht in der Produktion unentgeltlicher Beiträge zum gesellschaftlichen Wohlstand. Besonders dann, wenn dieser Beitrag uns viel Zeit und Geld kostet. Wir glauben mit Recht, daß wir finanzielle Vergütungen verdienen und Dritte uns für unsere schöpferischen Bemühungen entschädigen sollten. Wenn dies der Fall ist, erfordert unser Ziel eine andere Vorgehensweise. Diese Vorgehensweise schließt wahrscheinlich die Einreichung einer Patentanmeldung ein.. Warum? Dies ist der Weg, den die Bundesversammlung vorgesehen hat.

Zwar kann es ein sehr kostspieliges Unterfangen sein, einen Patentfachmann damit zu beauftragen, eine vollständige Patentanmeldung für Sie vorzubereiten (über die Kosten sprechen wir später noch). Eine günstigere Möglichkeit ist es, eine provisorische Patentanmeldung einzureichen. Dies ist eine verhältnismäßig neue Möglichkeit, die Ihnen im wesentlichen ein Jahr Spielraum verschafft, bevor Sie die reguläre Patentanmeldungsgebühr bezahlen müssen und die vollständige Patentanmeldung einreichen müssen. Diese neue Option kann etwas kostspielig sein, weil die Erfordernisse des "enabling-" (Befähigen) und der "best-mode-" (bester Form) einer regelmäßigen Patentanmeldung auch hier gelten. Die provisorische Patentanmeldung sollte also genauso detailliert beschrieben sein wie eine reguläre Patentanmeldung. Ansprüche brauchen nicht beantragt zu sein, doch Patentfachleute stimmen darin überein, daß es die beste Praxis ist, in Ausarbeitung der Spezifikation zuerst die Ansprüche zu entwerfen. Deshalb ist das Nettoergebnis, daß es nur einen ziemlich kleinen Unterschied in den Kosten des Bearbeitens einer gründlich beschreibenden provisorischen Patentanmeldung im Vergleich zu einer vollständigen regulären Patentanmeldung gibt. Im Ergebnis haben Sie nur eine Kosten-Ersparnis, wenn Sie während der Jahrefrist, in der die provisorische Patentanmeldung läuft, solide Verbesserungen an dem Entwurf der Erfindung machen.

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit: Sie können Ihre Erfindung geheim halten. Diese Möglichkeit ist normalerweise nur in dem Fall eine praktikable Alternative, wenn Ihre Erfindung ein Verfahren ist, das nicht durch reverse Analyse des herrührenden Produktes ermittelt werden kann. Sollte dies der Fall sein, dann ist die Herausforderung für Sie, das Verfahren geheim zu halten. Falls Sie erfolgreich sind, und niemand fähig ist, das Verfahren zurückzuverfolgen, wird Ihnen absolute Verschwiegenheit helfen, Ihren Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu erhalten. Außerdem ist Ihr Schutz nicht auf 20 Jahre beschränkt. Die Beibehaltung der Verschwiegenheit wird in der Regel eine Verschwiegenheitserklärung durch Arbeitnehmer und Lieferanten erfordern. Zudem wird die Entwicklung eines Systems notwendig, das sicherstellt, daß Personen, die Zugang zu Ihren Daten haben, sich darüber im klaren sind, daß sie Verschwiegenheit bezüglich Ihrer Geheimnisse beizubehalten haben. Sie sollten mit Ihrem örtlichen Patentanwalt sprechen, um herauszufinden, ob dies eine Ihrer Situation angemessene Wahl ist.

VI. DAS PATENTIERUNGSVERFAHREN

A. Geschichte und Zweck...

Der erste Artikel der U.S. Verfassung, Absatz VIII, enthält den Grundsatz für das U.S. Patentsystem. Sehen Sie U.S. Verfassung, Artikel I, § 8, Klausel 8. In diesem Artikel erteilten die Grundväter der U.S.A. dem U.S.-Kongreß die Zuständigkeit, ein System zu formen, um "den Fortschritt der Wissenschaft und der nützlichen Künste dadurch zu fördern, daß für beschränkte Zeiträume Autoren und Erfindern die Alleinberechtigung zu ihren jeweiligen Schriftstücken und Entdeckungen gesichert wird". Id. Fast ein Jahrhundert nachdem die Väter der U.S.A. die Verfassung entworfen hatten, drückte Abraham Lincoln seine Unterstützung für das Patent-System aus, als er sagte "das Patent-System...fügt dem Feuer des Genies das Brennmaterial des Interesses an der Entdeckung neuer und nützlicher Dinge hinzu."

Von frühsten Anfängen an, war der Zweck des Patentsystemes, Erfindern und ihren Arbeitgebern einen Anreiz zu liefern, neue und nützliche Technologien zu schaffen und zu fördern. Das Patentrecht hat dies dadurch vollbracht, daß es den Erfinder bzw. dessen Arbeitgeber mit der Versicherung ausstattet, daß er fähig sein wird, die Entwicklungskosten die beim Ausbau der Erfindung entstanden sind auszugleichen, und darüber hinaus eine zusätzliche Vergütung für seine Bemühungen erlangen kann. Der Anreiz, den die Regierung anbot, war die Erteilung einer Alleinberechtigung, Dritte für einen Zeitraum, der ausreichen sollte, um die Aufwandskosten auszugleichen und, falls alles gut geht, einen Gewinn zu erlangen, von der Herstellung, dem Benutzen, oder Verkaufen der Erfindung auszuschließen. Im Austausch für diese ausschließliche Erteilung von Monopolrechten muss der Erfinder, die Gesellschaft mit einer vollständigen schriftlichen und graphischen Offenlegung seiner Erfindung versorgen, die ausreichend ist, um einer Person, die übliche Fähigkeiten in dem entsprechenden Gebiet hat, zu befähigen, die Erfindung zu schaffen und benützen.

Stellen Sie sich ein Patent als ein gegenseitiges Übereinkommen mit der Regierung vor, ein Übereinkommen, aus dem beide Parteien, falls die Bedingungen eingehalten werden, Nutzen ziehen. Falls Sie die Bedingungen nicht einhalten, darf ein Gericht Ihr Patent für ungültig erklären. Den "best mode" (bester Form--die beste Konfiguration Ihrer Erfindung), zu der Zeit der Einreichung Ihrer Patentanmeldung nicht völlig offenzulegen, ist eine Verletzung der Bestimmungen des Abkommens und gefährdet somit Ihren Patentschutz.

B. Wer darf ein Patent bekommen?

Das US-Patentrecht gestattet dem Patent- und Markenamt nur, Patente dem wahren Erfinder oder den Erfindern zuzuerkennen. Falls Sie ein Investor sind, können Sie eine Patentanmeldung nicht einreichen, es sei denn, daß Sie gleichzeitig der Erfinder oder Miterfinder sind (wie von dem Entwerfer der Patentanmeldung in mindestens einem Anspruch der Patentanmeldung beschrieben) oder ein finanzielles Interesse an dieser Patentanmeldung haben. Außerdem können Sie ein Patent nicht nur für eine bloße Vorstellung, ein Konzept, oder einen Vorschlag bekommen. Deshalb haben sie nach dem Patentrecht kein Recht, sich als Erfinder zu bezeichnen, auch wenn Sie als der Investor die Basis-Konzeption liefern oder den Bedarf für die Erfindung ermittelt haben und anschließend den Ausbau der Erfindung durch Dritte finanziell gefördert haben. Sie, der Investor, dürfen jedoch durch Vertrag, volles "Eigentumsrecht" am Patent nach dem US-Patentrech erhalten und so der Begünstigte der zukünftigen Erträge des Patentes zum Ausschluß der wahren Erfinder sein.

C. Schranken gegenüber dem Erhalten von Patentschutz:

Die folgenden Vorkommnisse disqualifizieren Sie von der Berechtigung, ein durchsetzbares U.S. Patent auf Ihre Erfindung zu erhalten.

1. Wenn jemand die Erfindung früher als ein Jahr vor Ihrer Einreichung einer U.S. Patentanmeldung öffentlich benutzt.
2. Wenn ein ausländischer Staat mehr als ein Jahr vor Einreichung Ihrer U.S. Patentanmeldung Ihnen ein Patent nach dortigem Recht erteilt hat bezüglich der gleichen Erfindung, die Sie zur Patentanmeldung eingereicht haben.
3. Wenn jemand irgendeinen Artikel irgendwo in der Welt herausgibt, der die Merkmale der Erfindung vor der Einreichung Ihrer Patentanmeldung offenlegt.
4. Wenn Sie die Erfindung aufgegeben haben.
5. Wenn Sie nicht selbst die Sache, für die Sie ein Patent ersuchen, erfunden haben.

Viele ausländische Staaten schließen die Erteilung eines Patentes aus, falls jemand die Erfindung für irgendeinen Zeitraum vor der Einreichung einer Patentanmeldung in dem fremden Land öffentlich benutzt oder offengelegt hat. In anderen Worten: Viele ausländische Staaten sehen die einjährige "Schonfrist" nicht vor, die das U.S. Patentrecht erlaubt. Jedoch, falls Sie ein U.S. Patent beantragen, bevor Sie etwas tun, das Ihr Erhalten eines Patentes im Ausland ausschließen könnte, dann werden unter bestimmten internationalen Verträgen ausländische Staaten den Einreichungstag Ihrer U.S.-Patentanmeldung betrachten, als ob Sie an diesem Tag Ihre Patentanmeldung in dem jeweiligen Land eingereicht hätten und Ihnen daher erlauben, Tätigkeiten vorzudatieren, die sonst eine Beschränkung nach sich ziehen würden (vgl. z.B. die Pariser Konvention über den Schutz des industriellen Eigentums).

D. Soll ich eine Patentrecherche machen?

Sie sollten vorherige Patente und Veröffentlichungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt suchen lassen. Fachleute nennen dies eine Neuheitssuche. Der hauptsächliche Grund für diese Suche ist, den Zeitaufwand und Kosten der Einreichung einer Patentanmeldung auf eine Erfindung, die jemand anders schon patentiert hat, zu vermeiden. Außerdem verringert eine Suche die Wahrscheinlichkeit, daß Sie die Patentrechte eines anderen versehentlich verletzen (Achtung: eine Neuheitssuche ist nicht eine Verstoßsuche. Eine Verstoßsuche ist etwas völlig anderes und kostet überall von mehreren hundert bis zu tausenden von Dollars). Ein weiterer Grund für die Suche ist, Informationen über den neuesten Stand der Technik des technischen Feldes der Erfindung zu erhalten, die Sie benutzen können, um die Erfindung und ihre Marktfähigkeit zu verbessern (vorausgesetzt, natürlich, daß Sie dabei nicht die Patentrechte eines anderen verletzen!).

Falls Sie für ein Unternehmen arbeiten, das in ein eingehenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verwickelt wird, kann diese Suche Zeit und Geld durch das Vermeiden einer an die "Neuerfindung des Rades" verschwendeten Anstrengung sparen. Es gibt zahllose Beispiele, in denen Gesellschaften Millionen von Dollars an unnötigen Forschungs- und Entwicklungskosten hätten sparen können, einfach durch Ausnutzen des Zwecks des Patentsystemes, ein Mittel zur Auskunft über derzeitiges Fachwissen zu sein.

Zusätzlich können Sie eventuell Informationen über die vorherigen Tätigkeitspatente benutzen, die während Ihrer Patentrecherche gefunden werden, z. B. um Gesellschaften zu finden, die an der Zulassung Ihres Patentes interessiert sind [der Ausdruck die "vorherige Tätigkeit" bedeutet einfach die maßgebende Technologie, wie sie, abgesehen von Ihrer Erfindung, gerade vor Ihrer Anmeldung für Patentschutz existierte]. Auf der ersten Seite eines publizierten U.S. Patentes, direkt unter den Namen der Erfinder (vgl. den "Appendix, Exhibit A"), drucken das Patent- und Markenamt die Namen und Adressen von Gesellschaften, für die Erfinder ihre Patente lizensierthaben.

Sie können die vorläufige Patentrecherche selbst ausführen, oder Sie können einen U.S. Patentanwalt oder Suchfachmann einstellen, um die Recherche für Sie auszuführen.

Obwohl ich empfehle, daß Sie einen Fachmann einstellen, um die Patentrecherche auszuführen, bin ich ebenfalls dafür, daß Sie selbst eine Übersichtspatentrecherche machen. Eine Übersichtssuche ist eine vorläufige und billige Patentrecherche, die Sie vor Ihrer ersten Konsultation mit einem U.S. Patentanwalt ausführen können. Falls die Ergebnisse für Sie günstig sind, wird Ihnen dies die Sicherheit geben, daß Ihre Investition von ca. $1200 bis $3000 in eine professionelle Suche und Patentierbarkeits-Begutachtung lohnend sein wird. Darüber hinaus wird Ihnen eine Übersichtssuche helfen, Sie auf dem neuesten technischen Stand bezüglich des Feldes Ihrer Erfindung zu halten (mehr dazu später).

E. Was bedeutet "patent pending" (angemeldetes Patent)?

Fertiger und Händler von Produkten benutzen den Ausdruck "Patent pending" (angemeldetes Patent oder Patent eingereicht) oft, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, daß eine Patentanmeldung eingereicht worden ist. Das Gesetz legt jenen eine Geldstrafe auf, die diesen Ausdruck falsch benutzen. Für den Zeitraum, während dessen Ihre Patentanmeldung der Prüfung unterliegt, behält das Patent- und Markenamt strenges Stillschweigen bezüglich Ihrer Patentanmeldung. Was Sie überraschen mag, ist daß das "patent pending" allerdings keinen formellen Schutz gegen Verstöße liefert. Nichtsdestotrotz, wenn ein Patent angemeldet ist, weil das Potential für seine sofortige Erteilung zur gleichen Zeit existiert, und zur gleichen Zeit, der Inhalt der Patentanmeldung geheim gehalten wird, macht dieses es schwieriger für einen Konkurrenten, an Ihrem Patentrecht "vorbeizukommen" und einen wirksamen Ersatz, der ihre Patentrechte unberührt lassen kann, zu entwickeln. In einigen Fällen kann die bloße Drohung, daß Ihre Patentanmeldung erfolgreich sein könnte, ausreichend sein, einen Konkurrenten von der Fertigung der Erfindung abzuschrecken. Denn falls Ihr Patent erteilt wird und ein Gericht entscheidet, daß Ihr Konkurrent Ihr Patentrecht verletzt hat, muss er die Herstellung seines Produktes stoppen. Das bedeutet ein "Todesurteil", wenn seine Primäreinnahmesquelle von der Fertigung Ihrer Erfindung abgeleitet ist.

F. Die speziellen Probleme gemeinsame Erfindern und Abtretungen

Wenn Abtretungen, Dienstverträge, gemeinschaftliche Erfinder oder mögliche gemeinsame Erfinder beteiligt sind, sollten Sie dies Ihrem Patentfachmann sofort mitteilen. Falls Sie einen Erfinder auslassen, den Sie als einen Miterfinder hätten anerkennen sollen, dann kann der Miterfinder gegen Ihre Patentanmeldung Einsprache erheben. Falls der Einspracheerheber Ihnen Böswilligkeit nachweisen kann, könnte er vor Gericht eine Ungültigkeitserklärung beantragen.

Beachten Sie bitte folgendes: Nur weil Sie jemanden als Miterfinder in Ihrer Patentanmeldung auflisten, bedeutet dies nicht, daß diese Person anteilsberechtigt an den zukünftigen Erträgen aus Ihrem Patent ist. Tatsächlich kann ein gemeinsamer Erfinder Ihnen all seine Rechte an der Erfindung vertraglich übertragen. Falls er jedoch einen "Eigentumsanteil" von auch nur einem Prozent einbehält, hat er das Recht, den Anteil durch Eintritt mit Fertigern in Lizenzübereinkommen, oder durch Ausnützen der Erfindung selbst zu schützen. Er kann sogar, soweit vertraglich nicht anders geregelt, in solche Lizenz-Übereinkommen ohne Ihre Zustimmung eintreten.

Falls Sie einen Dienstvertrag unterschrieben haben, in dem Sie Ihrem Arbeitgeber alle Rechte an Erfindungen übertragen haben, ist es möglich, daß Sie keine Rechte an Ihren Erfindungen haben. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt einen schriftlichen Verzicht von Ihrem Arbeitgeber verlangen, bevor Sie Geld für eine Patentanmeldung ausgeben.

G. Typen von Patente

Es gibt drei verschiedene Typen von Patenten: "utility patents" (patente), "design patents" (Geschmacksmuster), und "plant patents" (Pflanzenpatente).

Das Patent- und Markenamt erteilt patente "jedem, der irgendein neues und nützliches Verfahren, Maschinen, Erzeignisse, Stoff, oder irgendeine neue und nutzbare Verbesserung derselben" erfindet. Der Ausdruck "Verfahren" bedeutet ein Verfahren oder eine Methode; Sie können neue industrielle oder technische Verfahren oder Methoden patentieren. Der Ausdruck "Herstellung" bezieht sich auf Fabrikerzeugnisse. "Stoff" bezieht sich auf chemischen Kunststoff und kann Mischungen von Bestandteilen wie auch chemische Zusammensetzungen einschliessen.

Das Patent- und Markenamt erteilt Geschmacksmuster jedem, der einen neuen, ursprünglichen, und ornamentalen Entwurf für einen Herstellungsartikel ("article of manufacture") erfindet. Das Patentrecht schützt die Erscheinung des Artikels, nicht seine Funktion (aus diesem Grund sollten Sie Geschmacksmustersschutz nur suchen, wenn die äusseren Merkmale Ihrer Erfindung einzigartig und handelswert sind).

Die Patent- und Markenamt erteilt Pflanzenpatente jeder Person, die jede verschiedene und neue Auswahl von Pflanzen erfunden oder entdeckt hat, einschließlich ungeschlechtlich reproduzierter, gezüchteter Abarten, Varianten, Hybriden, und neu erfundenen Setzlingen, außer knollenweise fortgepflanzten Pflanzen oder Pflanzen, die in einem ungezüchteten Zustand gefunden worden sind (in Deutschland kann man auch ein Gebrauchsmuster bekommen aber dies gilt nicht für Verfahren oder Methoden).

H. Patent gegenüber Geschmacksmuster:

Ein Patent kann unter bestimmten Umständen effektiver als Geschmacksmuster zum Schutze Ihres geistigen Eigentumes sein. Weil die Patentrechte Geschmacksmusterschutz auf der ornamentalen Erscheinung der Erfindung basieren, sind die Ungewißheit begünstigt oft den Patentinhaber. Zusätzlich kann der Geschmacksmusterpatentinhaber wählen, seinen gesamten entgangenen Gewinn wiederzurerlangen. Die Wiedergewinnung des gesamten Gewinns ist nicht möglich im Fall einer Patentverletzung. Die Möglichkeit einer solchen Wiedergewinnung erhöht die Wirksamkeit eines Geschmacksmusters als ein Abschreckungsmittel gegen Verstöße. Zum Beispiel hat ein Gericht entschieden, dass die Mixer-Firma Waring der Mixer-Firma Braun mehr als $1,000,000 für einen Verstoss gegen die Rechte aus einem Braun-Geschmacksmuster für einen Haushaltsmixerentwurf bezahlen musste. Sehen Sie Braun v. Dynamics Corp of America, 975 F.2d 815 (Fed. Cir. 1992). Andererseits, weil Patentansprüche eine breite Auswahl von Entwürfen abdecken, ohne Rücksicht auf die dekorative Erscheinung jedes besonderen Entwurfes, sind Patente im Allgemeinen breiter und starker als Geschmacksmuster. Deshalb ist ein Patent ("Utility Patent") im allgemeinen der wünschenswerteste Typ eines Patents.

I. Patentschutz in ausländischen Staaten

Ein U.S. Patent gibt Ihnen das Recht, jeden zu verklagen, der ihre Erfindung herstellt, gebraucht, oder Ihre Erfindung innerhalb der Vereinigten Staaten, seiner Territorien, und Besitze verkauft. Falls Sie Patentschutz in ausländischen Staaten wünschen, müssen Sie eventuell Patentanmeldungen in jenen Ländern einreichen. Jedoch schließen viele fremde Patentrechte die Erteilung eines Patentes aus, falls Sie, bevor Sie im entsprechenden Land Ihre Anmeldung einreichten, Ihre Erfindung in einer Druck-Veröffentlichung irgendwo in der Welt veröffentlichten, der Öffentlichkeit anboten, oder beschrieben. Deshalb sollten Sie sich früh im Patentierungsverfahren entscheiden, ob Sie fremden Patentschutz suchen sollten oder nicht.

Außerdem kann die Alleinberechtigung, Dritte vom Verkauf Ihrer Erfindung auszuschließen, potentielle Übersee-Konkurrenten vom Eintritt in den Überseemarkt manchmal abschrecken. Diese indirekte Leistung eines U.S. Patents hängt von den "economies of scale" (Wirtschaften des großen Maßstabs) im Weltmarkt und der dazu in Relation stehenden Größe des U.S. Marktes. Wenn der U.S. Markt für das Produkt einen wesentlichen Teil des Weltmarktes darstellt und wenn ein potentieller Konkurrent eine bedeutungsvolle Investition an Geschäftsunkosten machen muß, um das Produkt zu einem konkurrenzfähigen Preis zu produzieren, mag die Auslandsnachfrage allein nicht ausreichend sein, die Übersee-Herstellung des Produktes zu rechtfertigen. Darüber hinaus verletzt der Verkauf eines Produktes in den U.S., wenn ein Übersee-Fertiger ein Verfahren benutzt, das von einem U.S. Patent geschützt ist, das U.S. Patent (vgl. 35 U.S.C. 271(g)). Dies veranschaulicht einen speziellen Vorteil eines Verfahrens-Patentes über andere, Patente und Geschmacksmuster. Siehe Artikel "US Advantages" für weitere Auskunft darüber.

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